Diakonat.at

Diakon werden

Berufung

Gott ist es, der zu einem kirchlichen Dienstamt beruft. Dies ist die Grundvoraussetzung für die Er­wäh­lung durch die Kirche


Alter

Unverheiratete Kandidaten für den Ständigen Diakonat dürfen frühestens nach Voll­endung des 25. Lebensjahres zur Weihe zugelassen werden.
Verheiratete Kandidaten können frühestens nach Vollendung des 35. Lebensjahres und mit Zu­stim­mung der Ehefrau geweiht werden.


Lebensstand

Für unverheiratete Bewerber gilt die Verpflichtung zum Zölibat.

Als verheiratete Männer sind nur solche zum Diakonat zuzulassen, die sich mindestens schon fünf Jahre lang in Ehe und Familie bewährt haben und gemeinsam mit ihrer Familie ein christliches Lebenszeugnis ablegen können.

Verwitwete Kandidaten haben dem Witwenstand gemäß enthaltsam zu leben und in ihrem Le­bens­stand den Beweis menschlicher und geistlicher Bewährung zu erbringen.


Ausbildung

Theologische Ausbildung

Ein universitäres Theologiestudium, eine religionspädagogische Ausbildung oder ein theo­lo­gi­scher Kurs muss vor Beginn des Ausbildungslehrganges abgeschlossen sein.


Diözesaner Ausbildungskurs

Der erste Teil der Ausbildung besteht aus der vorbereitenden Phase, dem so ge­nann­ten ein­jähri­gen Propädeutikum. Dabei geht es um Fragen der Berufung zum Diakonat und um den Dienst des Diakons in der Kirche.

Der zweite Teil besteht in der dreijährigen Ausbildungszeit. Die dabei zu behandelnden Schwer­punkte sind Folgende:

  • Menschliche Bildung: Kommunikationstraining und Gesprächsführung, persön­liches Wach­sen durch die Ausbildungsgruppe
  • Spirituelle Formung: Hinführung und Bestärkung zu einem geistlichen Leben, das dem Amt des Diakons entspricht, Klärung der Berufung
  • Pastorale Ausbildung: Einführung in die konkreten Aufgabenfelder in der Ver­kün­digung, Litur­gie, Caritas und Pfarrarbeit
  • Vertiefung spezifischer theologischer Themen

Die Ehefrauen sind zur Teilnahme an den Kurseinheiten eingeladen.
Ergänzend dazu erfolgt die praktische Ausbildung und Einführung (meist) in der Hei­mat­pfarre.


Wesentliche Voraussetzungen für die Eignung zum Diakonat:

  • engagiertes Leben aus dem Glauben und dem Gebet
  • Integration und Mitarbeit in einer Pfarrgemeinde
  • sozial-caritatives Engagement
  • physische und psychische Gesundheit
  • Teamfähigkeit
  • Lernfähigkeit
  • Bewährung im Beruf

 

Diakonenweihe

Die Diakonweihe erfolgt nach Abschluss der Ausbildung mit Zustimmung der Ehefrau und nach Er­stellung der Aufgabenbeschreibung des jeweiligen Einsatzgebietes.

Arbeitsmöglichkeiten gibt es in den Bereichen der Pastoral. Grundsätzlich arbeiten die Ständi­gen Diakone ehrenamtlich. Bei entsprechendem pastoralem Bedarf und nach einer Zeit der Be­währung kann der Dienst mit Anstellung im kirchlichen Bereich ausgeübt werden. Ein An­spruch auf eine Anstellung besteht nicht.


Anmeldung bei Interesse

Für eine Anmeldung zur Ausbildung zum Ständigen Diakonat setzen Sie sich bitte mit dem Bischofsvikariat Ständige Diakone in Verbindung.